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Verlustvortrag,Konzernklausel

Es liegt folgendes Organigramm vor: Mutter-S mit Sitz in Frankreich (S ist eine französische Kapitalgesellschaft) Tochter-1-GmbH ist 100-%-Tochter der Mutter-S. Tochter-2-SE ist 100-%-Tochter der Mutter-S. Tochter-1-GmbH und Tochter-2-SE sind entsprechend Schwestergesellschaften. Enkel-GmbH ist 100-%-Tochter Tochter-1-GmbH. Die Enkel-GmbH verfügt über Verlustvorträge. Plan zur Umstrukturierung: Die Tochter-1-GmbH soll auf die Tochter-2-SE verschmolzen werden. Frage: Liegt ein schädlicher Beteiligungserwerb bei der Enkel-GmbH im Sinne des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG vor? Unseres Erachtens liegt ein schädlicher Beteiligungserwerb vor, da mehr als 50 % der Anteile an der Enkel-GmbH von der Tochter-2-SE durch die Verschmelzung erworben werden. Liegt ein Fall des § 8c Abs. 1 S. 4 KStG vor? Unseres Erachtens würde in einem innerdeutschen Fall der § 8c Abs. 1 S. 4 Nr. 3 KStG einschlägig sein. Fraglich ist, ob dieser auch Anwendung findet, wenn die Konzernmutter eine französische Kapitalgesellschaft mit Sitz in Frankreich ist. Es wäre super, wenn Sie entsprechende Fundstellen zu Ihrer Ansicht angeben könnten.
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