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§ 3a EStG,Sanierungsgewinne und Verlustverrechnung in der Körperschaftsteuer,§ 7b GewStG

Unsere Mandantin (größerer Konzern, im Automotive-Sektor tätig), hier: M-GmbH, wurde zum 15.12.2021 an eine andere GmbH, hier: X-GmbH, für einen Kaufpreis i.H.v. 1 € veräußert. Grund des Verkaufs: Druck des Bankenkonsortiums im Rahmen des Sanierungsplans, einen neuen Eigentümer mit mehr Liquidität zu finden (wenn nicht: Drohung mit Insolvenz etc.). Im Rahmen des Sanierungsplans (= Voraussetzung auch für den stattgefundenen Verkauf) hat das Bankenkonsortium auf über 7,6 Mio. € Schulden verzichtet. Zudem hatte die M-GmbH per 31.12.2020 einen körperschaftsteuerlichen Verlust i.H.v. 5,1 Mio. € und einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag i.H.v. über 3,0 Mio. €. Frage: Kann der „Rest-Sanierungsgewinn“ (hier: 7,6 Mio. € ./. 5,1 Mio. € = 2,5 Mio. €) nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag steuerfrei gestellt werden, sodass trotz des Sanierungsertrags (und des Gesellschafterwechsels) keine Steuern 2021 zu zahlen wären?
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