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§ 8 Abs. 3 KStG,R 14.7 KStR,§ 301 AktG,vGA im Organkreis

Ich betreue eine GmbH, die zu 100 % an einer Tochtergesellschaft beteiligt ist. Zwischen den Gesellschaften besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Angenommen, dass aufgrund eines Vertrags eine zu hohe „Dauervergütung“ der Tochter an die Mutter erfolgt und diese vGA bei einer Betriebsprüfung aufgedeckt würde, hätte das steuerliche Auswirkungen? Körperschaftsteuer? Gewerbesteuer? Kapitalertragsteuer? Weitere Steuern?
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