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§ 55 AO,angemessene Vergütung für Leistungen

Wir betreuen einen Hunde-Verein. Jetzt kommen die Preisrichter auf den Verein zu und möchten eine erhöhte km-Pauschale über die 0,30 € hinaus erwirken, da die Kosten dramatisch gestiegen sind, und diese dann ansonsten dazuzahlen müssten, wenn Veranstaltungen mit den Hunden stattfinden. Unsere Frage: Kann der Verein über die 0,30 € an die Preisrichter (nicht angestellt) hier eine erhöhte km-Pauschale entrichten, ohne dass es dem Verein steuerlich oder gemeinnützig schaden würde?
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