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inkongruente Gewinnausschüttung,Steuerliche Anerkennung

Drei Gesellschafter einer Bauträger-GmbH mit Beteiligungsverhältnissen von 40 : 40 : 20 haben mit Gesellschafterbeschluss einstimmig beschlossen, dass die Gesellschafter mit je 40 % Beteiligung von einer Ausschüttung von insgesamt 4.000.000 €, nicht 1.600.000 €, erhalten sollen, sondern je 1.700.000 €. Bei den Gesellschaftern mit je 40 % handelt es sich um Brüder. Der dritte Gesellschafter ist mit ihnen weder verwandt noch verschwägert. Muss die Satzung hierzu eine Klausel enthalten, nach der alljährlich mit Zustimmung der beeinträchtigten Gesellschafter oder einstimmig über eine von der satzungsmäßigen Regelung abweichende Gewinnverteilung beschlossen werden kann? Welche Auswirkungen ergeben sich, wenn diese Klausel fehlt?
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