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Spendenaktion,Spendensammlung

Meine Mandantin, eine deutsche GmbH, ist als Franchisegeberin tätig. Im Rahmen der Ukraine-Krise will der Franchisegeber (FG) bei seinen Franchisenehmern (FN) eine Spendenaktion starten. Diese sollen einen Betrag x auf das Konto des FG einzahlen und der FG wird dann den doppelten Betrag der gesammelten Geldeingänge an das Deutsche Rote Kreuz weitergeben = spenden. Frage: a) Wie sind die Geldeingänge beim FG steuerlich zu behandeln? b) Können die FN die an den FG gezahlten Beträge steuerlich absetzen?
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