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Förderzuschuss Kulturprogramm,Körperschaftsteuerpflicht,Corona-Hilfe

Ein Mandant betreibt einen Musikclub. In diesem Rahmen hat er Fördergelder aus dem NEUSTART KULTUR-Programm erhalten. Speziell handelt es sich um die Förderung für „pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“. Handelt es sich bei diesen Fördergeldern um körperschaftsteuerpflichtige Einnahmen?
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