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Gewinnausschüttung,Zeitpunkt des Zuflusses bei taggenauer Bezeichnung der Ausschüttung,Zeitpunkt der Kapitalertragsteueranmeldung

Der Ausschüttungsbeschluss vom 1.6.2022 bestimmt als Tag der Ausschüttung von 50 % des Gesamtbetrags den 30.6.2022, die restlichen 50 % werden zum 30.11.2022 ausgeschüttet. Sind zwei Kapitalertragsteueranmeldungen abzugeben, eine zum 30.6.2022, die andere zum 30.11.2022? Oder eine zum 30.6.2022 mit dem Gesamtbetrag der Ausschüttung?
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