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§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG,verdeckte Gewinnausschüttung,Pkw-Überlassung

Einem Gesellschafter-GF ohne Gehaltszahlung wird ein betrieblicher Pkw überlassen, den er auch für private Zwecke nutzt. Die Pkw-Nutzung erfolgt aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses. Für die Umsatzsteuer kann ich die unentgeltliche Wertabgabe nach lohnsteuerlichen Werten (1-%-Regelung) schätzen (BFH vom 05.06.2014 – XI R 2/12). Wie verhält es sich ertragsteuerlich? Habe ich in der GmbH als Gegenbuchung zur Wertabgabe das Verrechnungskonto des Geschäftsführers zu belasten (er bezahlt sozusagen die private Kfz-Nutzung) oder reicht es aus, wenn ich als Gegenkonto ein Aufwandskonto bebuche und somit nur die Umsatzsteuer abgeführt wird, aber ansonsten keine ertragsteuerlichen Auswirkungen habe?
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