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Gehaltsverzicht,Einlage

Ein Gesellschafter hält 42 % der Anteile an einer GmbH. Er hat kein Anstellungsverhältnis mit ihr und ist nicht Geschäftsführer. Er übernimmt bei einem Beratungsmandat der GmbH eine Beratungsleistung federführend und arbeitet 100 Stunden für die GmbH innerhalb eines Monats. Die GmbH rechnet seine Leistung dem Mandanten gegenüber mit 400 € die Stunde und 40.000 € ab, und das wird auch gezahlt. In dem Jahr schüttet die GmbH keine Dividende aus. Frage: Ist die GmbH verpflichtet, dem Gesellschafter ein Gehalt für die Leistung zu zahlen? Entstehen sonstige Verpflichtungen für die GmbH als potentielle Arbeitgeberin oder den Gesellschafter?
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