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Körperschaftsteuer,Betriebsausgaben,Vorsteuerabzug

Unser Mandant ist eine GmbH. Diese wurde im Jahr 2022 von einer natürlichen Person an eine andere GmbH (Holding) veräußert. Die Holding ist mit 100 % beteiligt. Es besteht lt. Aussage der Holding keine Organschaft (weder USt noch KSt). Die Holding hat nun Kosten, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an unserer Mandantin entstanden sind (vermutlich Kosten für Steuerberater/Unternehmensberater/Rechtsanwalt/Notar) an unsere Mandantin weiterberechnet. Die Bezeichnung in der Rechnung lautet: Weiterberechnung Beratungsleistung Firmenkauf. Die Rechnung ist mit 19 % USt fakturiert. Fragen: Wie ist der Vorgang bei unserer Mandantin zu behandeln? Genauer gefragt: Handelt es sich bei den weiterberechneten Kosten um abziehbare Betriebsausgaben mit Vorsteuerabzug?
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