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§ 8b Abs. 4 Satz 6 KStG,§ 8b Abs. 1 KStG,Steuerbefreiung gemäß § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG

Unser Mandant ist seit 2019 zu 11 % an einer GmbH beteiligt. Die Beteiligung wurde bisher im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens gehalten. Im Mai 2022 hat unser Mandant eine GmbH gegründet. Im Juli 2022 hat er eine Barkapitalerhöhung beschlossen und sein Einzelunternehmen inkl. der 11-%-Beteiligung an der GmbH zu Buchwerten als Sachagio in die neu gegründete GmbH eingebracht. Im Dezember hat die neu gegründete GmbH eine Gewinnausschüttung aus der 11-%-Beteiligung erhalten. Wir erstellen gerade die KSt-Erklärung 2021 und die Frage ist, ob § 8b Abs 4 KStG greift. Mein Problem ist, dass unser Mandant zu Beginn des Kalenderjahres nur über das Einzelunternehmen beteiligt war und nicht über die GmbH, da die GmbH erst im Mai gegründet wurde.
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