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Bilanzierung schwebender Geschäfte (erhaltene Anzahlungen),§ 5 EStG

Die A-GmbH ist Bauträgerin und baut ein Mehrfamilienhaus. Die bis zum 31.12. angefallenen Herstellungskosten sind als in Arbeit befindliche Aufträge gebucht. A hat am Jahresende Anzahlungen bzw. Abschläge an Kunden abgerechnet. Die entsprechenden Rechnungen sind an die Kunden herausgegangen. Es liegen noch keine einzeln abrechenbaren bzw. abnehmbaren Teilleistungen vor, so dass nicht von einer Teilrealisierung auszugehen ist. Die Zahlung der Anzahlungen bzw. der Abschläge durch die Kunden (Abnehmer der Wohnungen) erfolgt erst im Januar des nächsten Jahres. Fragen: 1) Wie sind die gestellten Abschlagrechnungen bilanziell zum 31.12. zu erfassen? 2) Wie sind die eingeforderten, aber noch nicht gezahlten Abschlagsrechnungen bilanziell zum 31.12. zu erfassen? 3) Handelt es sich um schwebende Geschäfte, die nicht erfasst werden dürfen? 4) Welche Konten sind im SKR 03 bzw. im SKR 04 zu buchen?
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