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§ 1a KStG,Optionsmodell und Besteuerung als Körperschaft,Sperrfristen nach UmwStG

Eröffnet § 1a KStG die Möglichkeit, einen zunächst im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Anteil (33 %, also nicht mehrheitlich beteiligt) im ersten Schritt nach § 6 Abs. 1 Nr. 5b EStG zum Buchwert in eine Personenhandelsgesellschaft einzulegen und im zweiten Schritt noch im selben Jahr die Option nach § 1a KStG für das Folgejahr zu beantragen, so dass die Personenhandelsgesellschaft im nächsten Kalenderjahr ebenfalls als Kapitalgesellschaft besteuert wird? Ziel davon ist, dass Ausschüttungen sowie der Verkauf der GmbH-Anteile an die Personenhandelsgesellschaft künftig nach § 8b KStG zu berücksichtigen sind. Genauere Frage: Ist diese Konstellation möglich, auch wenn die Beteiligung an der GmbH nur 33 % beträgt, also nicht mehrheitlich im Sinne der Regelungen für einen „Qualifizierten Anteilstausch“ ist? Sofern möglich, wäre dann die Sperrfrist von sieben Jahren nach § 20 UmwStG bzgl. der GmbH-Anteile sowie für die PersGes-Anteile zu beachten?
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