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§ 8c KStG,Konzernklausel

Die A-GmbH hat jahrelang Verluste erwirtschaftet und weist daher auch materielle steuerliche VV aus (KSt + GewSt). Die A-GmbH wird zu 100 % von einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG (KG) gehalten. Gesellschafter der KG sind zu 95 % die B-GmbH (Komplementär) und zu 5 % die C-GmbH (Kommanditist; eine 100%ige Tochtergesellschaft der B-GmbH). Die C-GmbH hat die 5-%-Beteiligung an der KG vor einem Jahr von einem fremden Dritten erworben. Es ist geplant, dass die C-GmbH ihre Beteiligung an der KG auf die B-GmbH überträgt und die KG damit auf die B-GmbH anwächst. Damit wird die mittelbare Beteiligung der B-GmbH an der A-GmbH zur unmittelbaren Beteiligung. Fragen: Gehen die VV der A-GmbH aufgrund der Anwachsung der KG auf die B-GmbH unter, oder kann hier von der Konzernklausel Gebrauch gemacht werden, da die Anteile an der KG zuvor ausschließlich von Konzerngesellschaften (B-GmbH und C-GmbH) gehalten wurden, obwohl die C-GmbH die Anteile an der KG erst vor einem Jahr erworben hat? Wie wäre der Sachverhalt alternativ zu beurteilen, wenn die KG vor Anwachsung auf die B-GmbH nicht ausschließlich von Konzerngesellschaften gehalten wurde?
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