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§ 1 Abs. 1 KStG,§§ 238 ff. HGB,§ 4a GmbHG,§ 20 AO,Unbeschränkte Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft

Frage 1: Unternehmen ist UG mit Sitz in D, aber 100%ige Tochter einer GmbH in der Schweiz. Die Tochter in D hat einen gemieteten Betriebssitz und zwei in D wohnhafte Mitarbeiter. Sie soll auch eigene Rechnungen (Dienstleistung durch die Mitarbeiter in D) an Kunden in D und anderen Ländern schreiben. Aber – der GF ist derselbe der Mutter mit Wohnsitz in der Schweiz! Dann ist doch der Sitz der Geschäftsleitung in der Schweiz? Was hat das zur Folge – handelsrechtlich und steuerrechtlich? Wo wird versteuert, und wie wird der Gewinn versteuert, vor/nach Überstellung an Mutter? Frage 2: Unternehmen ist GmbH mit Sitz in D, aber 100%iger Gesellschafter ist natürliche Person mit Wohnsitz in NL/Rotterdam – er ist auch alleiniger GF. GmbH hat einen gemieteten Betriebssitz „Büroadresse/Service“ in D und keine Mitarbeiter. Sie handelt mit Ware, die sich überall befinden kann und dann an Kunden verkauft wird ab Hersteller. Die Rechnungen werden vom GF am PC in NL geschrieben. Er ist nur in D, wenn es etwas „Amtliches“ zu tun gibt. Dann ist doch der Sitz der Geschäftsleitung in NL? Was hat das zur Folge – handelsrechtlich und steuerrechtlich? Wo wird versteuert, und wie wird der Gewinn versteuert, vor/nach Ausschüttung an Gesellschafter?
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