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Freistellung,mittelbar,vermögensverwaltend

Die Z-GmbH hat folgende Gesellschafter: Die A-Holding GmbH mit 50-%-Anteil (A-Holding wird von A zu 100 % im Privatvermögen gehalten), die B-Holding GmbH mit 40 % (B-Holding wird von B zu 100 % im Privatvermögen gehalten) und die ABC-GbR mit 10 % (Gesellschafter der GbR: A-Holding GmbH mit 50 %, A privat mit 30 % und C privat mit 20 %). Die Z-GmbH schüttet nun 100 T€ an die Gesellschafter aus. Die A-Holding und B-Holding erhalten ihre Gewinnanteile m.E. nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei. Die GbR erhält eine Bruttodividende von 10 T€ (abzüglich Kapitalertragsteuer und Soli). Die GbR erstellt eine gesonderte und einheitliche Feststellung, nach der A und C Einkünfte aus Kapitalvermögen von 3 T€ bzw. 2 T€ zugerechnet werden. Frage: Wie werden die Einkünfte der A-Holding GmbH aus der GbR i.H.v. 5 T€ (brutto) steuerlich behandelt bzw. insbesondere dann auf Ebene der A-Holding GmbH verbucht bzw. erklärt?
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