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Vereinsbesteuerung,nicht eingetragener Verein,Geld

Ein Mandant von uns, ein bestehender Verein, war bisher nicht eingetragen und hat nun eine Eintragung ins Vereinsregister vorgenommen. Alle weiteren Schritte, wie Satzung usw., haben stattgefunden. Bei Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt sich nun die Frage, wie der Bestand der bereits bestehenden Bankkonten zu behandeln ist. Es gibt ein laufendes Girokonto und ein Termingeldkonto. Auf beiden Konten war zur Zeit der Gründung/Eintragung ein Guthaben vorhanden. Meine Frage ist nun, wie der Bestand einzubuchen ist, ob das Guthaben nun der Vermögensverwaltung oder dem ideellen Bereich als Vortrag zuzuordnen ist?
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