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Körperschaftsteuer,vGA,Gesellschafter-Geschäftsführer

Ein Malerbetrieb, der bisher als Einzelfirma geführt wurde, wurde an eine neu gegründete Maler-GmbH veräußert. Der bisherige Einzelunternehmer und der Sohn des Einzelunternehmers (beide Malermeister) wurden GGf mit einem monatlichen Gehalt von jeweils 10.000 €. Neben der üblichen Geschäftsführertätigkeit sind beide im Betrieb handwerklich als Malermeister tätig. Der jährliche Umsatz beträgt ca. 900.000 €. Es werden acht Mitarbeiter – ohne die Gesellschafter – beschäftigt. Sind die GGf-Gehälter überhöht, so dass eine vGA vorliegen könnte?
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