Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 8b Abs. 3 S. 4 ff KStG,Darlehensverluste von Körperschaften in Zusammenhang mit einer Beteiligung an Körperschaften

Eine A-GmbH (unsere Mandantin) ist an zwei englischen Ltd. beteiligt. Diese Ltd. halten wiederum die Anteile einer deutschen M-GmbH & Co. KG sowie der zugehörigen M-Verwaltungs GmbH. Die A-GmbH hat ein Darlehen an die M-GmbH & Co. KG gegeben. Das Darlehen wird von der M-GmbH & Co. KG aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht zurückgezahlt werden. Ebenso gilt dies für die Zinsen. Es ist also eine Wertberichtigung der Forderung durchzuführen. Nun unsere Frage: Die A-GmbH ist an der M-GmbH & Co. KG, also mittelbar über die Ltd. beteiligt. Unserer Ansicht nach haben die Ltd. einen Abschirmeffekt, sodass die A-GmbH entgegen § 15 (1) Nr. 2 EStG nicht als Mitunternehmer der M-GmbH & Co. KG anzusehen ist. Die Verluste aus der Darlehensforderung sowie der Zinsforderung sind unserer Ansicht nach als laufende Betriebsausgaben zu qualifizieren. Eine Hinzurechnung nach § 8b (3) KStG für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer würde demnach nicht durchgeführt werden. Die Abschreibung auf die Forderung mindert somit das zu versteuernde Einkommen sowie den Gewerbeertrag.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen