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Kapitalerhöhung,Aufnahme Gesellschafter

An der A-GmbH ist die X-AG zu 100 % beteiligt. Die A-GmbH trägt bisher KSt-/GewSt-Verlust von je 1 Mio. € vor. Im Jahr 01 werden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Beschluss: – Das Stammkapital der A-GmbH erhöht sich von 25 T€ um 5 T€ auf 30 T€. – Diese Kapitalerhöhung wird – wie folgt – durchgeführt: Es werden 5.000 neue Geschäftsanteile zu nominal je 1 € gebildet. Diese stehen der X-AG zu. 2. Beschluss: – Das Stammkapital erhöht sich von 30 T€ um 10 T€ auf 40 T€ durch Ausgabe von 10.000 neuen Geschäftsanteilen im Nennwert von je 1 € gegen Zahlung der jeweiligen Nennbeträge der neuen Geschäftsanteile in bar durch den neuen Gesellschafter (Y-AG). – Das Bezugsrecht des Alt-Gesellschafters (X-AG) ist ausgeschlossen. – Zusätzlich zu den 10.000 neuen Geschäftsanteilen der A-GmbH verpflichtet sich die Y-AG gegenüber der X-AG, jedoch nicht gegenüber der A-GmbH, eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage der A-GmbH gem. § 274 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 990 T€ zu leisten. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich bei der A-GmbH, X-AG sowie Y-AG im Jahr 01?
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