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Erwerb eigener Anteile,Einziehung,steuerliches Einlagekonto

Die K-GmbH hat drei Anteilseigner, die A-GmbH, die B-GmbH und die C-GmbH mit jeweils 1/3. Das Stammkapital der K-GmbH beträgt 750.000 €, die Gewinnrücklagen betragen 2.000.000 €, der Gewinnvortrag beträgt ebenfalls 2.000.000 €. Es sollen die Anteile von der A-GmbH durch die K-GmbH eingezogen werden und somit eigene Anteile durch die K-GmbH erworben werden. Der Kaufpreis für den Anteil beträgt 1.000.000 €, der Preis ist fremdüblich. Aus meiner Sicht führt dies zu einer Herabsetzung des Stammkapitals bei der K-GmbH i.H.v. 250.000 € und hinsichtlich der 750.000 € zu einer Verminderung der Gewinnrücklagen bei der K-GmbH. Wenn dies nicht so ist, bitte ich um einen Hinweis. Der Verkäufer, der Anteilseigner der A-GmbH – die natürliche Person A – hatte Anschaffungskosten i.H.v. 100.000 € und muss den Veräußerungsvorgang entsprechend versteuern. Dies braucht nicht weiter beleuchtet werden. Es geht um die Behandlung des steuerlichen Einlagekontos. Bisher gibt es ein steuerliches Einlagenkonto i.H.v. 1.000.000 €, einen Sonderausweis gibt es nicht. Fragen: 1. Wie wirkt sich dieser Vorgang auf das steuerliche Einlagenkonto aus? 2. Ergeben sich ggf. für die Gesellschafter B-GmbH und C-GmbH weitere steuerliche Auswirkungen? Wenn ja, welche?
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