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Umwandlung Darlehen,Einlage

Wir betreuen eine Kapitalgesellschaft in der Restrukturierung. Zum 31.12.2021 wird der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ca. 15 Mio. € betragen, in dieser Höhe besteht auch ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag. Die italienische Muttergesellschaft hat in dieser Höhe ein Darlehen gewährt und darüber hinaus eine Patronatserklärung abgegeben. Die Gesellschaft hat den produzierenden Geschäftsbereich aufgegeben und ist zukünftig als Entwicklungs- und Servicegesellschaft tätig. Stille Reserven sind nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden. Zur Stärkung des Eigenkapitals will die Muttergesellschaft den Darlehensanspruch in eine Kapitalrücklage umwandeln. Aus unserer Sicht würde in Höhe des werthaltigen Teils eine Einlage erfolgen und in Höhe des wertlosen Teils ein steuerpflichtiger Ertrag. In diesem Fall gehen wir insgesamt von einer Wertlosigkeit aus und damit von einem Ertrag. Kommen wir zu einem anderen Ergebnis, wenn das Darlehen erst im Zeitablauf wertlos wurde? Alternativ stellen wir uns folgende Gestaltung vor: Die Muttergesellschaft erbringt eine Bareinzahlung mit 15 Mio. € in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Dieses Geld wird verwendet zur Rückführung des Darlehens. Am Ende haben wir das identische Ergebnis ohne Vernichtung des bestehenden Verlustvortrags. Sehen Sie in in dieser Gestaltung Schwierigkeiten? Hat es Auswirkungen, dass es sich bei der Muttergesellschaft um eine italienische Gesellschaft handelt?
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