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verdeckte Gewinnausschüttung durch Haftungsübernahme,Haftungsübernahme durch Komplementär-GmbH

Unsere Mandantin ist eine GmbH, diese ist der einzige vollhaftende Gesellschafter einer gewerblichen KG. Sie ist nicht am Vermögen und Gewinn beteiligt, hält 0 % der KG (typische Komplementärin). Für die Übernahme der Haftung (Komplementärstellung) erhält sie keine Vergütung. Mit welchen Konsequenzen hätte die GmbH im Rahmen einer Betriebsprüfung zu rechnen, falls eine angemessene Haftungsvergütung 2.500 € betragen würde?
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