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Geschäftsführergehalt,Vertragsänderungen

Der Vater ist Gesellschafter einer Einmann-GmbH. Der Sohn und ein Fremder sind einzelvertretungsberechtigt und dürfen mit sich im eigenen Namen Geschäfte abschließen. Die Einstellungsverträge wurden mit dem Gesellschafter abgeschlossen. Für die Gehaltserhöhungen liegen bisher keine Gesellschafterbeschlüsse vor. Reicht für die steuerliche Anerkennung die Festsetzung des einen Geschäftsführers für sich selbst aus? Muss vomal ein schriftlicher Beleg vorliegen?
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