Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Änderung,Pensionszusage,vGA

Zwei Ges.-GF einer GmbH haben Pensionszusagen erhalten (bereits vor 20 Jahren). Beide würden diese in fünf bzw. acht Jahren ausgezahlt bekommen. Nun soll die Versorgungszusage geändert werden. Bisher war angesetzt, dass es entweder eine Rente oder eine Kapitalauszahlung geben könnte, nun soll unwiderruflich nur die Kapitalauszahlung erfolgen. Ist diese Änderung steuerschädlich oder kann eine solche Änderung erfolgen, natürlich mit entsprechenden Änderungen der Versorgungszusage?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen