Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gemeinnützigkeit,§ 57 AO

Die A-gGmbH führt steuerbegünstigte Tätigkeiten in angemieteten Räumlichkeiten mit eigenem Personal durch. Diese Tätigkeiten werden von der A-gGmbH mit Spenden von diversen Unterstützern finanziert. Die A-gGmbH will die „Durchführung“ der steuerbegünstigten Tätigkeiten vollständig an die B-AG outscourcen, um vor allem Synergien bei administrativen Tätigkeiten zu heben. Tendenziell wird in Bezug auf die Personalkosten und die umsatzsteuerliche Belastung der Outsourcing-Leistungen jedoch mit einer Steigerung der Kosten bei der A-gGmbH zu rechnen sein. An der A-gGmbH sowie der B-AG ist jeweils zu 100 % die C-AG beteiligt. Sowohl die B-AG als auch die C-AG verfolgen je keine steuerbegünstigten Zwecke i.S.d. § 51 AO. Ist das vollständige Outscourcen mit Blick auf die Beibehaltung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO möglich?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen