Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 14 KStG,Abführung nicht des ganzen Gewinns in Zusammenhang mit Bilanzierungsfehlern

Der Mandant erstellt seine Handelsbilanz selbst, da er prüfungspflichtig ist und in den Konzernabschluss einbezogen wird. Wir sind mit der Erstellung der Steuerbilanz und der Steuererklärung für 2020 betraut. Hierbei ergab sich, dass die HB falsch ist und das Ergebnis rund 45.000 € zu hoch ausgewiesen und an den Organträger abgeführt wurde (Erträge als Erlös erfasst, obwohl bereits in VJ als Forderung eingebucht). Eine Korrektur der HB soll nicht erfolgen und auch nicht der Gewinnabführung 2020. Dies soll erst im Folgejahr bzw. auf lfd. Rechnung erfolgen. Ich wollte wiederum die korrekte Steuerbilanz erstellen und die Mehrabführung entsprechend ausweisen, und dies führt m.E. zu einer Steuerbelastung auf Seiten der Organgesellschaft. Wäre es hier möglich, die Gewinnabführung steuerlich bereits zu korrigieren (Ford. gegen Mutter), um die Steuerbelastung zu vermeiden, oder welche Lösungsmöglichkeit gäbe es, wenn überhaupt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen