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Organschaft,Vermietung

Sachverhalt: Die Eheleute A (70%) und B (30%) sind an einer Holding GmbH beteiligt. Diese wiederum hält 100% der Anteile an zwei operativ tätigen GmbHs, die in einem fast identischen Segment tätig sind. Ebenfalls hält sie 100% der Anteile an einer vermögensverwaltenden GmbH. Diese hat in ihrem Eigentum eine Immobilie, die an die operativ tätigen GmbHs vermietet wird. Die Holding-GmbH selbst hat bislang keinerlei Tätigkeit unternommen (reines Halten der Beteiligungen und in geringfügigem Maße Geldbewegungen). Die natürlichen Personen A und B sind keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne. Nun sollen über die Holding neue Pkws erworben werden, welche dann an die operativ tätigen GmbHs vermietet werden. Ggf. werden auch weitere Wirtschaftsgüter fortan über die Holding erworben, um sie den Tochtergesellschaften zu überlassen. a) Liegt mit Beginn der entgeltlichen Überlassung der Pkws eine umsatzsteuerliche Organschaft vor, bei der die Holding Organträgerin ist? b) Falls a) zu bejahen ist, ist die vermögensverwaltend tätige GmbH in den Organkreis mit einzubeziehen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
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