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Umsatzsteuer,Rechnungsausstellung,Rechnungsnummer

Unser Mandant A ist eine GmbH, die im internationalen Handel von PV-Anlagen tätig ist. Es zeigte sich bei Durchsicht der Unterlagen, dass offenbar die in den Ausgangsrechnungen vergebenen Rechnungsnummern nicht fortlaufend sind. Der Hintergrund hierzu ist, dass die A GmbH schon bei der Angebots-Erstellung an Interessenten eine bestimmte Projekt-Nummer vergeben hatte, die dann später auch als Rechnungsnummer übernommen worden war. Demnach fehlen im Kreis der tatsächlich vergebenen Rechnungsnummern bzw. Rechnungen immer diejenigen Nummern, bei welchen das Angebot von den Interessenten nicht angenommen worden war. Diese nicht umgesetzten Projekte werden bei den Nummern demnach schlichtweg übersprungen. Unsere Fachfragen: Frage 1) Die Rechnungen sind, wenngleich nicht mit numerisch fortlaufenden Rechnungsnummern, eindeutig in einer nachvollziehbar einmalig vergebenen Rechnungsnummer erstellt worden. Es kann ja immer belegt werden, welche Nummern für welche nicht realisierten Kundenangebote zugeordnet und damit als spätere Ziffern für die Rechnungsnummer „übersprungen“ worden sind. Besteht denn zu der geschilderten Vorgehensweise der A GmbH überhaupt ein Änderungs- oder Korrekturbedarf bei den Rechnungsnummern? 2. Falls ein Korrekturbedarf besteht: In welcher Art und Weise sollte konkret gehandelt werden? Welche Korrektur ist zu welchem Zeitpunkt notwendig?
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