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Echter vs. unechter Schadenersatz,§ 1 UStG und Abschnitt 1.3 Abs. 13 UStAE,Hochwasserfolgenbeseitigung

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant, ein umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Restaurant, hat im Jahr 2021 folgende Zahlungen erhalten: Nach dem Hochwasser im Sommer 2021 eine Zahlung seiner Versicherung für den Hochwasser Schaden in Höhe von 45.000,00 Euro (sein Restaurant wurde vollständig zerstört). Eine Zahlung seines Vermieters in Höhe von 25.000,00 Euro für die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages. Aufgrund des Hochwassers, hätte der Vermieter die Räume komplett wieder her richten müssen. Der Vermieter wollte hier aber zukünftig Büroräume einrichten. In diesem Zusammenhang bot der Vermieter 25.000,00 Euro an. Laut Schriftverkehr heißt es "zum Ausgleich der vorzeitigen Beendigung des Vertrages, haben sich die Parteien darüber verständigt, das der Vermieter eine einmalige Abfindung in Höhe von 25.000,00 Euro zahlt". Die Miete war vorher, gemäß Mietvertrag, mit Umsatzsteuer zu entrichten. Wie sind die oben genannten Zahlungen umsatszeuerlich zu beurteilen? Mit freundlichen Grüßen Magdalena Missenich
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