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Schadenersatz,Selbstbeteiligung,Pkw-Garantie

Ein Autohaus gibt eine entgeltiche Garantiezusage an einen Kunden für ein Fahrzeug. Damit liegt unserer Meinung nach ab 2023 ein Fall vor, wo das Autohaus einen versicherungspflichtigen Fall hat und dies somit nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Nun tritt der Schadensfall ein und der Kunde bekommt die Reparatur durch unser Autohaus. Insoweit liegt auch keine Leistung vor, da Schadenersatz. Vorsteuerabzug für die Teile ist ausgeschlossen. OK! Aber was ist mit der Selbstbeteiligung des Kunden, welche an das Autohaus zu zahlen ist? Unterliegt diese der Umsatzsteuer?
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