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Umsatzsteuer,OSS-Verfahren,Registrierungspflicht

Wir haben einen Mandanten, bei dem wir quartalsweise Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern für OSS zu machen haben. Allerdings erkennt das Bundeszentralamt unsere Meldungen nicht an, weil keine fristgerechte Registrierung des Mandanten zur OSS-Teilnahme erfolgt ist. Wie bekommt man es hin, dass man einen Mandanten rückwirkend registrieren kann bzw. die Meldungen ohne Registrierung erstellt werden können? Haben Sie für uns hier einen Lösungsansatz? Das Bundeszentralamt teilt uns mit, dass die Registrierung zum 1.1.2023 möglich wäre. Aber wir hätten Meldungen ab 2022 zu erstellen.
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