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Fahrtenbuch,1-%-Regel,Unternehmensvermögen

Unternehmer A finanziert einen Pkw (100.000 €) und vermietet diesen an Unternehmer B zu 50 % der Kosten. Besonderheit: Beide nutzen diesen Pkw aufgrund der räumlichen Nähe zu ca. 50 % für ihr Unternehmen. Fahrtenbuch wird nicht geführt. Frage: 1) Wer muss den Pkw im BV zu welchem Wert aktivieren? 2) Wer muss zu welchen Wert die 1-%-Regel anwenden? Die laufenden Kosten werden zu je 50 % anteilig verteilt, außer den Tankkosten, die soll wohl jeder für sich übernehmen. Welche Besonderheiten müssen wir hier ggf. noch beachten?
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