Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bewirtungskosten,Nachweise,§ 15 UStG

Mein Mandant Herr K., ein Einzelunternehmer (X e. K.) erhält für geschäftlich veranlasste Bewirtungen regelmäßig Bewirtungsbelege die die Kleinbetragsgrenze von EUR 250,00 überschreiten. Auf diesen Belegen sind die folgenden Angaben enthalten: - Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Bewirtungsbetrieb) - Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Ausstellungsdatum - Rechnungsnummer - Leistungsbeschreibung - Leistungszeitpunkt (Tag der Bewirtung) - Rechnungsbetrag Die Namen der bewirteten Personen (auch der Name des Gastgebers Herr K.) sowie der Anlass der Bewirtung, Ort und Datum der Bewirtung sowie die Unterschrift des Herrn K. ergänzt Herr K. auf den Belegen handschriftlich. Meine Frage: Ist es für die Anerkennung als Betriebsausgabe und für den Vorsteuerabzug ausreichend, wenn der Name des Gastgebers (Herr K.) auf dem Beleg handschriftlich bei der Auflistung der bewirteten Personen eingetragen wird oder muss eine vom Bewirtungsbetrieb an die X e. K. ausgestellte Rechnung vorliegen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen