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Teilleistung,Sollbesteuerung,Vorfinanzierung

Wir haben einen Architekten der Sollversteuerung hat und nach der HOAI abrechnet. Sowie ich es gelesen haben, können Teilleistungen nicht als Anzahlungen verbucht werden, sondern müssen als Umsatz ausgewiesen werden. Wann wird dann die Umsatzsteuer fällig? Der Fall ist dieser, Bauleistung erbracht in November 2021 und es wurde eine Teilleistung (Abschlagsrechnung) am 17.03.2022 geschrieben. Ich müsste dann den Umsatz in 2021 in die Bilanz mit hinein nehmen und die UST wird dann erst mit der Abschlagsrechnung im März 2022 fällig? Habe ich das so richtig verstanden ?
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