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Zeitgebühr,Zusatzleistungen,StBVV § 13

Ich habe folgende Frage: Das vormals bestehende Steuerberater-Mandatsverhältnis wurde aufgehoben. Der Mandant bittet im Zusammenhang mit der Auflösung des Mandats darum, dass a) Buchhaltungsunterlagen des Mandanten (die er über mehr als 2 Jahre beim StB trotz Aufforderung nicht abgeholt ha), an den neuen StB versandt werden (8 Kartons verpacken + Versand mit DHL). b) Ferner bittet der Mandant, dass der alte StB zusätzlich zu den dem Mandanten bereits übermittelten Steuererklärungen und Bescheiden jeweils 1 weiteres Exemplar für den neuen StB zusammenstellt + an ihn versendet, c) In diesem Zusammenhang sind Anschreiben an neuen Steuerberater bez. der zusammengestellten Unterlagen anzufertigen. d) Ferner war en Telefonate + Mailverkehr bez. der Abwicklung der Übergabe der FiBu- und Lohndaten mit dem Mandanten sowie dem neuene StB zu führen e) Zudem mussten Archiv-CD´s bei Datev betr. FiBu- + Lohndaten angefordert werden Dies ergab insgesamt einen zeitlichen Aufwand von rd. 7,5 ArbStd. Frage: Kann/darf dies überhaupt nach der StBVV ohne gesonderte mündliche Vereinbarung abgerechnet werden und wenn ja, nach welchen Vorschriften?
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