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Umsatzsteuer,Organschaft,Haftung

Ich habe eine Ein-Mann GmbH & Co. KG. 100 % M (natürliche P), beteiligt an Kompl.-GmbH 100 % M, beteiligt an KG Folgendes habe ich ab Januar gestaltet: Ich habe ein Sonderentgelt vereinbart zw. M und der KG von 30.000 € netto pro Monat als Vergütung. Wir wollen das Ergebnis mindern in der HB wegen der Offenlegung, damit die Gewinne nicht so hoch sind. Ich habe zw. M und der KG eine Organschaft gemacht, was ich nicht möchte wegen Haftung Insolvenz etc. Ist das so richtig? Die 2. Frage ist: Wenn ich eine Organschaft bei M für die KG dann habe, für was haftet M bei einer Insolvenz, z.B. haftet er dann im schlimmsten Fall persönlich für die USt der KG? Oder haftet der Organträger nur für die USt, die er selbst verursacht und nicht für die USt der Organgesellschaft?
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