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Umsatzsteuer,Lieferung,Leistungsaustausch

Wir haben einen neuen Mandanten übernommen. Hierbei handelt es sich um eine Handelsfirma, die Tier-Mischfutter aus Rohkomponenten (Getreide) bei einem reinen Lohndienstleister (Mischfutterwerk) verarbeiten lässt. Die Komponenten werden von der Gesellschaft dem Dienstleister grundsätzlich gestellt, und dieser erhält für seine Leistungen einen sogenannten Mischlohn. Das Mischfutterwerk hat mehrere Kunden, die fortlaufend verschiedene Getreidesorten anliefern. Dieses Getreide wird nicht unbedingt sofort verarbeitet, sondern zum Teil in Silos zwischengelagert. Nun kommt es laufend vor, dass Kunden aufgrund zeitlicher Unterschiede bei Anlieferung, Verarbeitung und Abholung sogenannte Minus-Bestände haben. Dies wird dadurch verursacht, dass vom Werk für eine Partei kurzfristig mehr Rohstoff verarbeitet wird, als diese zuvor tatsächlich angeliefert hat. In der Praxis ist dieses Verfahren allgemein anerkannt und tatsächlich auch wohl nicht anders organisierbar. Zwischen den Parteien wird dies offenbar als „Leihe“ betrachtet und im Werk in einer Art Nebenbuch („Mischbuch“) festgehalten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden diese Minusbestände dann wieder ausgeglichen. Handelsrechtlich sind diese Minusbestände wohl als eine Art Lieferverpflichtung zu passivieren. Fraglich ist für mich die umsatzsteuerliche Würdigung. Kann in der „Nutzung“ der vorhandenen Bestände im Werk eine Lieferung des Rohstoffs gesehen werden? Findet überhaupt ein Leistungsaustausch statt und zwischen wem (die Parteien wissen nämlich unter Umständen gar nicht, für wen die angelieferten Rohstoffe im Werk tatsächlich verbraucht wurden)?
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