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Verbringenslieferung,IdNr

Unsere Mandantin (A), eine GmbH & Co. KG mit Sitz in Deutschland und deutscher USt-ID, hat Kupferkathoden und Schrotte, die in der Anlage 3 zum UStG aufgeführt sind, nach Italien zu einem italienischen Unternehmer (B), der eine italienische USt-ID hat, transportiert. Diese Metalle und Schrotte wurden bei B auf dem Metallkonto von A gutgeschrieben. Ein Eigentumsübergang fand somit, nach meiner Auffassung, nicht statt. Diese Metalle und Schrotte sollten ursprünglich von B be- bzw. verarbeitet werden, und danach wieder zu A nach Deutschland transportiert werden. Die Geschäftsbeziehung zwischen A und B wurde inzwischen aufgelöst. Die Metalle und Schrotte, die inzwischen seit ca. einem Jahr auf dem Metallkonto von A bei B gutgeschrieben sind, werden daher nicht mehr von B be- bzw. verarbeitet. Die auf dem Metallkonto gutgeschrieben Kupferkathoden sollen nun wieder nach Deutschland zu A transportiert werden. Die Schrotte, die ebenfalls noch auf dem Metallkonto von A gutgeschrieben sind, sollen entweder auch wieder nach Deutschland an A transporteiert werden, oder B kauft diese Schrotte von A ab, wodurch hier kein Transport an A mehr erfolgen würde. Die Kupferkathoden und die Schrotte, die auf dem Metallkonto gutgeschrieben sind, sind physisch nicht mehr identisch bei B vorhanden wie die gelieferten Kathoden und Schrotte. Es würde sich daher jeweils um in Art, Beschaffenheit und Gewicht usw. identische Kupferkathoden und Schrotte handeln. Wie sind diese Sachverhalte umsatzsteuerrechtlich zu würdigen und zu welchen umsatzsteuerlichen Konsequenzen bzw. Auswirkungen führen diese?
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