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Italien,Waren

Unser deutscher Mandant liefert eine Maschine ins Drittausland. Die Warenbewegung geht aber von Italien ins Drittland. Die Ware kommt nicht nach Deutschland und war auch nicht in Deutschland. Sehe ich dies so richtig? Kauf der Maschine in Italien = innergemeinschaftliche Lieferung Italien ins Drittausland = reine Warenbewegung. Der Italiener verzollt und versteuert im Namen der deutschen Firma. Die deutsche Firma stellt eine Rechnung an die Firma im Drittausland. Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 1 i.V.m. § 6 UStG Wichtig: Ausfuhrpapiere des Italieners müssen dann vorliegen.
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