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Steuersatz,Kurzfristige Vermietung

Unser Mandant vermietet als Hotelbetreiber sein Hotel kurzfristig für sechs Monate an einen anderen Hotelbetreiber, die Mieteinnahme wurde/wird mit 7 % versteuert. Es wurde erstmalig ein Vertrag für sechs Monate vereinbart. Heute wissen sie allerdings, dass die beiden Vermieter/Mieter den Vertrag verlängern möchten. Die Frage wäre, ob der weitere Vertrag (Mieteinnahme) mit 7 % oder mit 19 % versteuert werden muss? Es soll immer eine Verlängerung um weitere sechs Monate stattfinden.
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