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Geschäftsveräußerung,§ 1 Abs. 1a UStG,Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlage,dreijähriger Pachtzeitraum ohne Verlängerungsabsicht

Ein Mandant führte einen gastronomischen Betrieb in eigenen Räumen. Er vermietet die Räume befristet für drei Jahre an einen anderen Gastronomen. Dabei verkauft er an diesen einen Teil seines Inventars (z.B. Stühle, Kaffeeautomat, Kombidämpfer, loses Kücheninventar, Vakuumierer, Besteck). Die Schankerlaubnis, Tische, elektrische Großgeräte etc. verbleiben in seinem Eigentum und werden mit verpachtet. Er könnte nach Ablauf der befristeten Pachtzeit jederzeit wieder öffnen, müsste nur Geschirr und Gläser neu kaufen, da er diese bei einem Flohmarkt im eigenen Haus vor der Verpachtung verkauft hat. Handelt es sich umsatzsteuerlich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen? Der Pachtvertrag ist nur befristet und wird wohl wahrscheinlich nicht verlängert, da der Pächter von Anfang an bereits andere Planungen hatte. Falls es sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handeln sollte: Was ist mit dem Verkauf aus dem eigenen Flohmarkt? Ist dieser dann auch ohne Umsatzsteuer?
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