Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Besteuerungsart,Wechsel Ist- zur Sollversteuerung,§ 20 UStG

Der Einzelunternehmer P hat im Gründungsjahr 2019 Umsatzsätze unter TEUR 600 erzielt. Er wendet die IST-Versteuerung an. Eine Genehmigung liegt gem. Auskunft des Finanzamtes nicht vor. U.E. ist dies auch nicht erforderlich. Der USt-Erklärung 2019 wurde zugestimmt. Ebenso der Erklärung 2020 und das obwohl hier Umsätze über TEUR 600 erklärt wurden. Die Anwendung der Istversteuerung für das Jahr 2021 lehnt das Finanzamt nun ab. Die Erklärung liegt dem FA vor und weist Umsätze größer TEUR 600 aus. U.E. ist die Sollversteuerung erst nach Aufforderung durch das Finanzamt und für das Folgejahr anzuwenden! Folgerichtig dürfte erst ab 2023 die Sollversteuerung angewendet werden.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen