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Umsatzsteuer,Leistungsaustauschverhältnis,Kommanditist

Die Tierärztegemeinschaft GmbH & Co. KG hat fünf Gesellschafter mit Kommanditanteilen von je 20 %. Es handelt sich um A, B, C, D und X. Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegen vor, weil auch Medikamentenverkauf durchgeführt wird. A, B, C und D arbeiten in der Praxis und erhalten einen Vorabgewinn in Höhe von 100.000 €. Der Tierarzt X ist nicht hauptberuflich für die Gesellschaft tätig, sondern arbeitet teilweise freiberuflich für die Gesellschaft. Als solcher erhält er insgesamt in den ersten sechs Monaten je 3.000 € = 18.000 € insgesamt. Es geht nachfolgend ausschließlich um die Einordnung des X. Ertragsteuerlich gehe ich davon aus, dass es sich um Einkünfte im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 2. HS. EStG handelt (Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft erhält). Wenn Sie dies anders sehen, schreiben Sie dies bitte. Die Frage zielt vielmehr auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Tätigkeit des X ab. Fragen: 1. Muss X der Gesellschaft für seine Tätigkeit eine Rechnung stellen, oder wie hat er seine Leistung gegenüber der Gesellschaft abzurechnen? Muss diese ggf. zu stellende Rechnung dann MwSt. enthalten? 2. Wenn X zunächst nicht Gesellschafter ist und dies erst im August wird, ändert dies etwas am Ergebnis? Würde es eine Rolle spielen, wenn die Beteiligung rückwirkend zum 1.1. des Jahres erfolgt?
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