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Umsatzsteuer,Rechnungsausstellung,Formzusatz

Wir haben immer wieder die Situation, dass nach Umwandlung, z.B. von Einzelunternehmen in GmbH, von OHG in GmbH, bzw. nach Einbringung e.K. in OHG usw. noch Rechnungen von der neuen Firma bezahlt bzw. erhalten werden, welche noch auf den Namen des Rechtsvorgängers lauten. Ist es hier dem Rechtsnachfolger möglich, die Vorsteuer geltend zu machen? Auch wenn die Rechnung auf den Namen des Rechtsvorgängers lautet?
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