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Umsatzsteuervoranmeldung,§ 18 UStG,Abgabebefreiung

Das Finanzamt hatte unseren Mandanten von der Abgabe von USt-VA ab 2021 befreit, weil die zu zahlende Umsatzsteur unter 1000 € lag. Die USt-Erklärung 2021 ist noch nicht eingereicht, wird aber auch unter 1000 liegen. Im Jahr 2022 wird es mehr sein. Nun hat das Finanzamt aus heiterem Himmel geschätzte USt-VA für das 3. und 4. Quartal i.H.v. jeweils 5000 € erlassen. Der Sachbearbeiter hat daraufhin "in Panik" für das Jahr 2022 USt-VA eingereicht, die zusammen etwa 6.000 € ausmachen. Eigentlich müßte der Mandant laut Finanzamt keine Voranmeldungen abgeben. Können wir die Voranmeldungen unter Berufung auf das Befreiungsschreiben des Finanzamts "stornieren" lassen?
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