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Differenzbesteuerung,§ 25a UStG,Gemeinschaftsgebiet

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant betreibt einen Kfz-Handel mit gebrauchten Fahrzeugen. Er kauft u.a. Fahrzeuge bei einem niederländischen Händler. Dieser verkauft die Fahrzeuge mit Differenz ( Margen ) Versteuerung. 1. Kann mein Mandant diese Fahrzeuge mit Differenz-Besteuerung weiterverkaufen? 2. Welche Unterlagen muss mein Mandant vom niederländischen Verkäufer bekommen, damit im Rahmen einer Betriebsprüfung er zweifelsfrei belegen kann, dass die angewendete Differenz-Besteuerung in Ordnung ist? Mit freundlichen Grüßen Luise Windges
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