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Verzicht Steuerbefreiung,Rückwirkung,Vermietung

Ein Mandant vermietet sein Haus. Eine Etage wird an einen Unternehmer für dessen Unternehmen vermietet, die zweite als Wohnung an eine Privatperson. Beide Einheiten werden ohne Umsatzsteuer vermietet. Zum 01.10. wird eine neue Heizung eingebaut. Mein Mandant optiert für die Einheit, die gewerblich vermietet wird, rückwirkend zum 01.07. zur Umsatzsteuer und berechnet rückwirkend ab dem 01.07. die Miete mit Umsatzsteuer, um aus den Kosten für die neue Heizung, die prozentual auf den gewerblichen Teil entfallen, die Vorsteuer ziehen zu können. Kann mein Mandant so verfahren? Ist es zulässig, im laufenden Jahr bei einem bestehenden Mietverhältnis zur Umsatzsteuer zu optieren? Zum 01.07. wurde ein neuer Mietvertrag für die gewerbliche Einheit geschlossen.
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