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Bruchteilsgemeinschaft,§ 2 Abs. 1 S. 1 UStG

Eheleute X erwarben in 2022 ein Grundstück (Bruchteilsgemeinschaft) und erstellen ab Ende 2022 ein Gebäude, das nach Fertigstellung vermietet wird und hierfür zum Regelsteuersatz optiert wird. Bisher eingereicht wurden Umsatzsteuervoranmeldungen für die Hausgemeinschaft X GbR. Bleibt die Grundstücksgemeinschaft X als GbR Unternehmer im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 28.08.2023 - V B 44/22? Folgt die Finanzverwaltung dieser dem BFH-Beschluss zugrunde liegende Rechtsprechung? Besteht ein Vertrauensschutz nach §176 AO?
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